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Im Dienste des Anlegers? - Wie dubiose Interessengemeinschaften abkassieren
Graf Bassenheim PK Multifonds (Anlegergruppe aus Berlin)
Auf dem grauen Kapitalmarkt gehört es schon zum Alltag: Anleger geschlossener Fonds erhalten regelmäßig Post von Anwaltskanzleien oder von Interessengemeinschaften, die meist vorgeben, den Königsweg zum Ausstieg aus dem oft misslungenen Engagement zu kennen. Die Anschriften der Gesellschafter kennen die Absender aus Handelsregistern oder aber aus den Verzeichnissen untreuer Vertriebsmitarbeiter. Teilweise geben die Fondsgesellschaften auf Nachfrage die kompletten Adresslisten auch selbst heraus. Viele der Schutzgemeinschaften handeln redlich im Sinne des Anlegers und erreichen bessere Verhandlungspositionen durch Bündelung von Interessen oder Musterverfahren. Viele sind auch kompetent anwaltlich beraten.
Auf der anderen Seite gibt es jedoch immer wieder Gemeinschaften, bei denen nicht klar ist, ob sie nicht tatsächlich im Dienste der Gegenseite stehen. Fondsgesellschaften, finanzierende Banken oder aber Vertriebsgesellschaften können ein Interesse daran haben, Ansprüche der Anleger in eine bestimmte Richtung zu lenken und andere Ansprüche ggf. verjähren zu lassen. Wieder andere Gesellschaften wollen nur eins: Kasse machen.
Einen besonders dubiosen Vorgang aus letzter Zeit wollen wir kurz vorstellen.
Besonders spannend ist die Auseinandersetzung zwischen dem AWD als Rechtsnachfolger des Finanzvertriebes S&C im Zusammenhang mit der PK-Multifonds GbR Anteile aus dem Hause Graf Bassenheim GmbH. Die betroffenen Anleger erhielten zunächst ein Anschreiben einer Interessengemeinschaft, welche sich bitterlich über den Wertverlust der Bassenheim Anteile beklagte. Dass zu den Gründern dieser Interessengemeinschaft auch ehemalige Vermittler der Firma S&C gehörten, wurde kaum verdeutlicht. Die Interessengemeinschaft wusste jedoch einen Weg zu nennen, Schadensersatzansprüche gegenüber AWD vollkommen gefahrlos geltend zu machen: Es konnte ein Prozessfinanzierer gewonnen werden, der eventuelle Schadensersatzklagen finanzieren würde. Bei Interesse möge man eine bereits angegebene Nummer wählen oder sich per Brief an die Interessengemeinschaft wenden. Hinter der angegebenen Nummer verbarg sich ein Callcenter, in welchem schon sämtliche Daten der Gesellschafter aufgenommen waren. Ob diese Daten allein aus den von der Bassenheim-Fondsverwaltung freigiebig versandten Gesellschafterlisten entnommen wurde oder aber hier ein groß angelegter Plan ehemaliger S&C-Mitarbeiter vorliegt sei dahingestellt. Jedenfalls ist der vorgestellte Prozessfinanzierer für eine Beteiligung von 35% eines dem AWD im Vergleichsweg abgerungenen Betrages bereit, die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen. Der Prozessfinanzierer selbst wurde frisch ins Leben gerufen und war zuvor unbekannt. Auch hier soll zunächst eine Vollmacht ausgestellt werden, für eine international tätige Rechtsanwaltskanzlei.
Für weitere Verwirrung sorgte schließlich ein Anlegerrundschreiben der Rechtsanwälte vom AWD, welche darüber informierten, dass im Zusammenhang mit der Bildung über Schutzgemeinschaft bereits mehrere einstweilige Verfügungen gegen die Initiatoren ergingen. Auch hier stellt sich die alte Frage: cui bono - wem nützt es? Der Prozessfinanzierer verdient an den Vergleichen. Die Anwaltskanzlei der Interessengemeinschaft ebenfalls, wobei auch hier offen ist, ob es sich um ein unzulässiges Erfolgshonorar handelt. Sofern ehemalige S&C-Verantwortliche hinter diesem Vorgang stecken, kann durch einen Großangriff auf den AWD vielleicht manch alte Rechnung beglichen werden. Den Schaden hat auf jeden Fall AWD - und vielleicht der Anleger.
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