WGS-Fonds

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WGS-Fonds

Die WGS-Fonds der Herren Klaus Neuschwandner und Thomas Fegert beschäftigten die Gerichte in Baden-Württemberg schon häufiger. Die beiden Initiatoren, inzwischen rechtskräftig verurteilt, haben geschlossene Immobilienfonds in Form einer GbR aufgelegt, die jeweils in kleinen Anteilen zu 35.000,00 DM unter die Anleger gebracht wurden. Finanziert wurden die Fonds zumeist von südwestdeutschen Volksbanken und Sparkassen. Nachdem die Fonds teilweise insolvent gingen, wandten sich die geprellten Kunden an die finanzierenden Banken. Während das OLG Stuttgart entsprechende Klagen abwehrte, entschied das OLG Karlsruhe (11 U 10/01), das die Banken den Anlegern nicht nur die bisher gezahlten Zinsen zurückzuzahlen habe, sondern auch den Fondsanteil selbst übernehmen solle. Hier hat der BGH nun entschieden, das die Banken den Darlehensbetrag nebst Nutzungsentschädigung zurückverlangen können, sich jedoch zunächst aus dem Fondsanteil bedienen müssen. Der geprellte Anleger kann die geleisteten Zinsen und die Tilgung zurückverlangen. Je nachdem, auf welcher Seite per Saldo dann noch Zahlungsverpflichtungen bestehen, muß dann ein Ausgleich vorgenommen werden. Unvorteilhaft für Anleger, deren Anteil annähernd wertlos geworden ist.

Banken, die nicht den Gesamtbetrag aller zu erbringenden Zahlungen auf dem Darlehensvertrag vermerkt haben, müssen zudem Zinsen zurückerstatten, die 4 % überstiegen ( LG Karlsruhe, 8 O 269/02).

AKTUELL!!!! Diese Rechtsprechung ist vom BGH am 08.06.2004 bestätigt worden !!!!!

 
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