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SWC GmbH muss abgewickelt werden - BaFin erlässt Rückabwicklungsanordnung 18.01.2007 Mit Datum vom 22.11.2006 hat das BaFin, wie jetzt bekannt wurde, eine Rückabwicklungsanordnung gegenüber der Sachwert Capital GmbH ausgesprochen. Tatsächlich handelt es sich hierbei um einen Fantasienamen der "Thomas Bickel Beteiligungsgesellschaft GmbH", geleitet von Thomas Bickel aus Graben-Neudorf. Bickel hatte den Anlegern "typisch stille Beteiligungen" angeboten, wobei den Anlegern eine Grundverzinsung von 6 % sowie eine Gewinnbeteiligung von jeweils 10 % versprochen wurde. Bickel hatte aber mehr als 10 Anleger geworben, so dass hier schon mathematische Schwächen des Angebotes überdeutlich wurden. Mehrere geschädigte Anleger der SWC GmbH haben bereits Klage beim Landgericht Stuttgart eingereicht. Bickel selbst soll sich auf Teneriffa aufhalten, wo er ein weiters SWC-Projekt anschieben wollte. Kapitalanleger sollten rasch handeln, da auch das BAFIN in der hierzu verfassten Pressemitteilung auf die Frage der Solvenz der SWC GmbH hinweist. Eventuell können Klagen auch gegen Thomas Bickel persönlich gerichtet werden. |
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