Real Direkt AG

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Real Direkt AG

Nach einem Urteil des OLG Schleswig ist der Emissionsprospekt der Real Direkt AG nicht geeignet, über die der atypisch stillen Beteiligung innewohnenden Risiken ein zutreffendes und vollständiges Bild abzuliefern. Die Real Direkt AG haftet den Anlegern danach auf vollen Schadensersatz und auf Rückgängigmachung der Beteiligung. Dabei kann sich die Real Direkt AG nicht auf die sog. Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft berufen, da sie die fehlerhaften Prospekte selbst in Umlauf gebracht hat und infolgedessen jederzeit damit rechnen musste, von Anlegern in Anspruch genommen zu werden.

Ein erfreuliches Urteil für den Anlegerschutz.
 
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