Prokurist will Nachschüsse

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Festival Film Fonds Timm Thaler - Der Fonds, der das Lächeln der Anleger verkaufte

15.08.2005.

Mit Datum vom 09.08.2005 bekamen die leidgeprüften Anleger des Festival Film Fonds Nr. 1 GmbH & Co. KG aus Grünwald bei München unangenehme Post: Prokurist Dörband forderte die Anleger auf, die bereits erhaltenen Ausschüttungen, die tatsächlich entnommene Einlageleistungen darstellen, zurückzuzahlen. Dies sei erforderlich, da die Finanzlage der Gesellschaft eine anderweitige Befriedigung außenstehender Gläubiger nicht mehr zulasse. Tatsächlich wurde bereits kurz zuvor von der Treuhandgesellschaft GJG mitgeteilt, dass der persönlich haftende Gesellschafter der Fonds KG sich einem Insolvenzantrag des Finanzamtes München gegenüber sieht: Es wurden jahrelang keine Steuern bezahlt.

Vor dem Fonds und dessen schlampiger Prospektierung hatte der Brancheninformationsdienst Kapitalmarkt Intern bereits frühzeitig mit drastischen Formulierungen gewarnt:

Vereinzelte steuerliche Angaben im Prospekt kann man nur mit ungläubigem Kopfschütteln quittieren. Die einzelnen Planrechnungen sind nicht in einer vernünftigen Form nachvollziehbar, da sie kaum erläutert werden. Die Zahlen sind u.e. in mehreren Bereichen falsch. Die Zahlen sind auch in sich nicht schlüssig ...

Fazit: Risikoreiche unternehmerische Beteiligung mit Totalverlustrisiko, bei der wir wegen der unklaren bzw. dilettantischen Prospektierung zur äußersten Vorsicht raten.

KMI bemängelte insbesondere, dass angebliche Weltvertriebsgarantien zwar in dem Prospekt bereits verbucht wurden und mit 3,75 Mio DM angegeben wurden, in der Liquiditätsvorschau jedoch lediglich mit knapp der Hälfte angegeben waren.

Zudem war im Prospekt bereits an prominenter Stelle eine garantierte Rückzahlung des Kapitals werbend herausgestellt worden, die jedoch keinerlei Niederschlag in den Vertragsbedingungen des Prospekts fand. Der Prospekt, von dem zwei Auflagen existieren, hatte auch in der ersten Auflage noch vollmundig Umsatzerlöse für die ersten zwei Jahre versprochen, von diesen Vorgaben musste dann allerdings im zweiten Prospekt erheblich abgewichen werden. Nach hier vorliegenden Erkenntnissen nahm der Fonds auch keinerlei öffentliche Fördergelder in Anspruch, was bei Filmprojekten mehr als ungewöhnlich ist. Produziert werden sollte eine Zeichentrickserie nach der Romanvorlage von James Krüss, Timm Thaler, die tatsächlich auch in einigen Kanälen abgespielt wurde. Allerdings niemals mit dem für die Erreichung der wirtschaftlichen Ziele erforderlichen  Umsatzzahlen.

Für die Kapitalanleger ist die Situation nun mehr als misslich: Da der persönlich haftende Gesellschafter durch den Insolvenzantrag weggefallen ist, besteht die Gefahr, dass die Kommanditisten nicht mehr in den Genuss der beschränkten Kommanditistenhaftung kommen, sondern wie ein persönlich haftender Gesellschafter zu behandeln sind und für die Gesamtverbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich haften. Zudem kann gemäß § 172 Abs. 4 HGB tatsächlich die Gefahr bestehen, dass die Gesellschaft die Ausschüttungen "tatsächlich also die Entnahmen", zurückfordert. Dies ist für diejenigen Gesellschafter besonders ärgerlich, die zur Finanzierung der Fondsanteile ein Darlehen aufgenommen haben. Nach hier vorliegenden Erkenntnissen sind teilweise Finanzierungen vom Vertrieb gleich mit angeboten worden. Bekannt geworden ist hier eine Finanzierungstätigkeit der ehemaligen Santander Bank.

Nachtrag 30.09.2005:

Medienfonds "Timm Thaler": Rettungskonzept vorgestellt - Bericht von der Gesellschafterversammlung am 26.09.2005

Am 26.09.2005 fand im van der Valk Hotel Berliner Ring die Gesellschafterversammlung des "Festival Film"-Medienfonds "Timm Thaler" statt. Der Fonds befindet sich in erheblicher Schieflage, die Ausschüttungen sind schon seit längerem eingestellt. Ein "Rettungsteam" um den Gesellschafter und aktuellen Prokuristen Dörband, den weiteren Prokuristen Schugk und den von diesen beauftragten Rechtsanwalt Dr. Rosenbach aus München stellte auf der Gesellschafterversammlung die in monatelanger Kleinarbeit ausgehandelten Möglichkeiten zur Rettung des Fonds vor.

Zuvor wurde allerdings nahezu  unglaubliches berichtet:

Neben vielen weiteren geschäftlichen Ungereimtheiten war hauptsächlich die in keinster Weise kaufmännischen Ansprüchen genügende Geschäftsführung des ehemaligen Geschäftsführers und Initiators Ganz für die Schieflage des Fonds verantwortlich. Ursprünglich war geplant, dass mit den Geldern der Anleger in Höhe von 23 Mio DM eine auf der Romanvorlage von James Krüss und der Spielfilmserie "Timm Thaler" basierende Zeichentrickserie gleichen Namens in Koproduktion zwischen dem Fonds und der Rechteinhaberin Prime Time GmbH hergestellt wird. Die Verwertungsrechte für die Zeichentrickserie, die Merchandise und sonstigen Einnahmequellen sollten zwischen der Firma Prime Time und der Fondsgesellschaft geteilt werden. Hierfür gab es feste Verteilungsschlüssel bis zum vollständigen Kapitalrückfluss in Höhe von 23 Mio DM an die Kapitalanleger, nach diesem Zeitpunkt sollten jeweils neue Verteilungsschlüssel einsetzen. Die Rechte sollten während der gesamten Zeit weiterhin bei der Prime Time GmbH liegen, die auch die Rechte an der Spielfilmserie hält. Die Probleme begannen schon, als tatsächlich nur 13 Mio DM und nicht wie die versprochenen 23 Mio DM eingesammelt werden konnten, welche zu einem weitaus überwiegenden Teil tatsächlich auch an die Trickfilmproduktion wanderten. Allerdings konnten somit nicht sämtliche Teile des Trickfilms aus eigenen Mittel bezahlt werden, so dass eine Fertigstellungsversicherung einspringen musste. Bei dieser, ebenso wie bei der Prime Time GmbH entstanden durch die nicht prospektgemäßen Geldeingänge und die Geschäftsführung des Herrn Ganz dann offensichtlich Rückstände in Höhe mehrerer Millionen, die zunächst zu einer Kündigung des Lizenzerlös-Teilungsvertrages zwischen Prime Time und der Fondsgesellschaft führten, bis im Jahre 2001 ein neuer Vertrag ausgehandelt wurde, mit schlechteren Bedingungen für den Fonds. Dieser Umstand ist jedoch niemals Öffentlichkeitswirksam geworden und konnte von den Mitgliedern des Rettungsteams nach eigener Ansicht nur schwer rekonstruiert werden. Ebenso schwer rekonstruiert und überhaupt nicht begriffen werden konnte nach Aussagen des Rettungsteams, dass anschließend ebenfalls i Jahre 2001 der Koproduktionsvertrag zwischen dem Fonds und der Firma Prime Time vom ehemaligen Geschäftsführer Ganz vollständig gekündigt wurde. Dies bedeutete im Endeffekt, dass die Fondsgesellschaft die 13 Mio. DM für die Fertigstellung der Zeichentrickserie zwar aufgebracht und ausgegeben hatte, jedoch aus eigenem Antrieb sich dafür entschloss, nicht mehr an den Erlösen aus diesem Zeichentrickfilm teilzuhaben. Seit 2001 steht die Gesellschaft somit ohne jegliches verwertbares Vermögen da. Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft belaufen sich dennoch auf mehrere Millionen DM. Der Vertrieb der Zeichentrickserie ruhte seit 2002 ebenfalls weitgehend.

Um diesem Stillstand ein Ende zu bereiten, haben die Herren Dörband, Schugk und Rosenbach nunmehr ihr Rettungskonzept vorgestellt. Nach eigenen Angaben des "Rettungsteams" ist es gelungen, mit dem Rechtsinhaber Prime Time eine Regelung zu vereinbaren, dass diese die Verwertungsrechte an der Zeichentrickserie für eine begrenzte Zeit an die Fondsgesellschaft zurücküberträgt und einen Teil der Erlöse erhält. Zugleich werden die bei der Prime Time aufgelaufenen Verbindlichkeiten zu einem großen Teil erlassen im Rahmen eines Zahlungsvergleiches. Das gleiche gilt für die Verbindlichkeiten bei der Produktionsausfallversicherung und für noch bestehende Verbindlichkeiten bei der Vertriebsgesellschaft, EM-TV.

Ebenfalls wurde mitgeteilt, dass es bereits mehrere Lizenzverträge über die Ausstrahlung der Serien in kleineren Märkten gibt, die unlängst abgeschlossen wurden. Die Vermarktung kann demnach wieder starten.

Noch nicht bekannt ist, ob die Gesellschafterversammlung diesem Rettungskonzept zugestimmt hat. Essentieller Teil dieses Konzepts ist es, die finanzielle Beweglichkeit der Fondsgesellschaft wieder herzustellen, indem die bisherigen Auszahlungen des Fonds, die tatsächlich Rückzahlungen der Gesellschaftereinlage darstellten, zurückgefordert werden und weitere Mittel durch Gesellschafterdarlehen eingetrieben werden. Im Endeffekt wird dies für jeden Gesellschafter eine Nachzahlungspflicht begründen. Wie die Abstimmung über diesen Punkt ausfiel, ist noch nicht bekannt.

Für Anleger, die ihre Kapitalanlage bei dem "Timm Thaler"-Fonds aus eigenen Mitteln bar bezahlt haben, kann dieses Konzept, sofern es aufgeht, ein Weg sein, die entstandenen Verluste zu minimieren und im Bestfall sogar ihr eingezahltes Geld zurückzuerhalten.

Einen anderen Ausweg aus der Misere haben ggf. Anleger, die die Kapitalanlage über ein Darlehen finanziert  haben. Nach bisherigen Erkenntnissen ist ein Teil der Beteiligungen über Bankdarlehen finanziert worden. Bekannt geworden sind insbesondere Finanzierungsverträge mit der Santander-Direktbank, nunmehr Royal Bank of Scotland. Es sind derzeit mehrere Verfahren gegen diese Bank im Zusammenhang mit den Timm Thaler-Finanzierungen anhängig, im November ist ein Beweistermin anberaumt zur Frage, ob es sich hierbei um ein Verbundgeschäft handelte oder nicht. Sofern ein derartiger Verbundcharakter des Fondsbeitritts und der Bankfinanzierung zur Überzeugung der Gerichte feststeht, könnten die Anleger sämtliche auf die Darlehen geleisteten Zahlungen von der Bank zurückverlangen und der Bank im Gegenzug den Fondsanteil übertragen. Diese Möglichkeit entspricht der aktuellen Rechtsprechung des BGH.

 
 
 
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