Polizei Stuttgart: Broschüre stille Gesellschaften

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Die Landespolizeidirektion Stuttgart II hält unter www.polizei-stuttgart.de Broschüren zur Kriminalprävention bereit. Unter dem Stichpunkt Stille Gesellschaften findet sich folgender Text, der leider nicht verlinkt werden kann:

Stille Beteiligungen
 

Die Hoffnung auf große Steuervorteile und hohe Zinsen locken Anleger immer wieder in riskanteUnternehmensbeteiligungen.
Vor allem Kleinanleger erlitten in den letzten Jahren hohe Verluste.

Unternehmerische Beteiligung birgt Chancen, aber auch hohe Risiken, da der wirtschaftliche Erfolg nicht vorhersehbar und daher unsicher ist.

Diese Anlageform unterliegt keiner staatlichen Aufsicht und wird deshalb auch von Betrügern angeboten.

Was ist eine stille Beteiligung?

Die Investition eines bestimmten Geldbetrages in ein Unternehmen.
Das Kapital geht zivilrechtlich in das Vermögen des Geschäftsinhabers über.
Der stille Gesellschafter fungiert nur als Kapitalgeber und tritt nach außen nicht in Erscheinung, d.h. er wird nicht in das Handelsregister eingetragen und er hat in der Regel kein Mitspracherecht bei unternehmerischen Entscheidungen.

Nach dem Steuerrecht gibt es eine typische und eine atypische stille Beteiligung

Der typisch stille Gesellschafter ist am Gewinn und je nach Vereinbarung am Verlust des Unternehmens beteiligt, nicht jedoch am Vermögen der Gesellschaft.
Gewinne muss er als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern und etwaige Verlustanteile kann er nur bis zur Höhe seiner Einlage als Werbungskosten absetzen.
Der atypisch stille Gesellschafter ist nicht nur am Gewinn und Verlust, sondern zusätzlich am Vermögen der Gesellschaft beteiligt.
Vertraglich kann er auch für Verluste über die Höhe seiner Einlage verantwortlich gemacht werden.
Bei bestimmten Entscheidungen hat er gewisse Mitspracherechte.
Steuerlich wird er als Mitunternehmer behandelt und erzielt Gewinne und Verluste aus dem Gewerbebetrieb.

Wo liegt das Risiko?

Für alle Unternehmensbeteiligungen gilt: Gewinne können nur prognostiziert, aber nicht garantiert werden.
Versprochene Steuerersparnisse lassen sich nicht realisieren, da vom Finanzamt Verluste nur bis zur Höhe der Einlage anerkannt werden.

Bei der typischen stillen Beteiligung haben Sie keinerlei Einfluss auf die Verwendung Ihres eingesetztenKapitals.

Bei der stillen Beteiligung in so genannten "Blindpools" wissen Sie als Anleger bei Vertragsabschluss nicht, inwelche Unternehmen Sie investieren.

Für Ihre Einlagen gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungssysteme. Im Falle des Konkurses besteht unter Umständen sogar noch eine Nachschusspflicht für Sie, das heißt Sie müssen trotzdem noch Geld einzahlen, oder Sie müssen bereits ausbezahltes Geld zurückzahlen.

Die Anlageform der stillen Beteiligung unterliegt keinerlei staatlicher Aufsicht.

Bei Vertragsabschluss ist oftmals ein hoher Prozentsatz (bis zu 20 %) der Beteiligungssumme als Gebühr fällig.

Stille Beteiligungen haben in der Regel lange Laufzeiten (bis zu 30 Jahren). Eine vorherige Kündigung istvertraglich meist ausgeschlossen.

 

Kriminalpolizeiinspektion 3 / Wirtschaftskriminalität
Schockenriedstraße 7, 73565 Stuttgart
(0711) 8990 - 6000(0711) 8990 - 6049
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