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Pressemitteilung des Verbandes Deutscher Makler:
Pressemitteilung vom 18. Juni 2004
Ende Juni wollen die Einkommensteuer-Referenten des Bundes und der Länder eine Verwaltungsanweisung zum Thema der so genannten "Liebhaberei" verabschieden. Die Auswirkungen der in Vorbereitung befindlichen Anweisung wären dramatisch und würden Zehntausende Kapitalanleger in die Insolvenz treiben.
Viele Anleger, die in steuerorientierte geschlossene Immobilienfonds mit hohen Verlustzuweisungen investierten, müssten im Ergebnis dieser Verwaltungsanweisung ihre in den neunziger Jahren erhaltenen Steuererstattungen zurückzahlen. Der Hintergrund: Bislang verlangte die Finanzverwaltung von Immobilienbesitzern einen so genannten "Totalüberschuss" ihrer Investitionen nach spätestens 100 Jahren. Für Besitzer einer Eigentumswohnung, eines Mietshauses oder anderer Direktanlagen soll sich daran voraussichtlich nichts ändern. Für Anleger geschlossener Immobilienfonds soll diese Frist jedoch nunmehr auf 30 Jahre verkürzt werden, wie es in einem noch geheim gehaltenen Papier heißt, das Ende Juni verabschiedet werden soll.
Wenn der Fonds nach 30 Jahren immer noch rote Zahlen schreibt, dann verneint das Finanzamt die so genannte "Einkünfteerzielungsabsicht", was zur Folge hat, dass alle in Anspruch genommenen Steuervorteile nachträglich rückgängig gemacht werden und auch beispielsweise die bislang gezahlten Schuldzinsen nicht als Werbungskosten anerkannt werden.
Die Neuregelung soll für alle noch "offenen Fälle" gelten, also auch rückwirkend. "Das wäre so, als wenn der Schiedsrichter mitten im Fußballspiel die Spielregeln verändert, und zwar rückwirkend", so Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Verbandes Deutscher Makler (VDM). "Das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat wird dadurch aufs schwerste erschüttert. Es steht zu befürchten, dass sich die Finanzbeamten der dramatischen wirtschaftlichen Folgen der Verwaltungsanweisung nicht bewusst sind, denn Zehntausende Existenzen würden vernichtet."
Betroffen wären Anleger, die in geschlossene Immobilienfonds investierten, um damit ihre Altersvorsorge aufzubauen. "Nur die reichsten Anleger werden in der Lage sein, Steuerrückzahlungen in Höhe von oftmals mehreren Zehn- oder gar Hunderttausend Euro leisten zu können." Nicht zuletzt hätte dies nicht absehbare Auswirkungen für die Banken, bei denen Kredite in Milliardenhöhe notleidend würden. Der VDM fordert die politischen Entscheidungsträger im Bundesfinanzministerium und die Länderfinanzminister auf, die in Vorbereitung befindliche Verwaltungsanweisung sofort zu stoppen. "Das Mindeste ist, dass diese Verwaltungsanweisung nur für künftige Veranlagungszeiträume gelten sollte", so fordert der VDM.
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