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BAFin greift weiter durch - F & P Aktiengesellschaft & Co. KG und der F & P Aktiengesellschaft das Finanzkommissionsgeschäft untersagt – Initiator in U-Haft 30.09.2005 Die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) bleibt der harten Linie treu und untersagte am 30.08.2005 der F & P Aktiengesellschaft & Co. KG (vormals: "Freitag & Partner") sowie deren Komplementärin, der F & P Aktiengesellschaft, beide Kassel, das Finanzkommissionsgeschäft untersagt und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte angeordnet. Nach einer Mitteilung der Behörde warben die Gesellschaften mit einem Beteiligungsangebot namens "Fonds V", bei dem Anleger sich als Kommanditisten an der F & P Aktiengesellschaft & Co. KG beteiligten. Die KG wiederum sollte die angenommenen Gelder in verschiedenen Finanzinstrumenten, wie festverzinslichen Wertpapieren, Aktien etc., zu vermehren. Die F & P Aktiengesellschaft & Co. KG zuletzt ein Kommanditkapital von etwa 50 Mio. €, an dem sich ca. 2.500 Anleger beteiligt haben sollen. Der (wie in solchen Fällen üblich) von der BAFin bestellte Abwickler, Herr Rechtsanwalt Henningsmeier, Hamburg, prüft gegenwärtig die tatsächlichen Vermögensverhältnisse der Gesellschaft. Nach offiziellen Angaben ist davon auszugehen, dass rd. 50 Mio. € von den Anlegern eingezahlt wurden, sich das tatsächlich vorhandene Vermögen allerdings auf lediglich rd. 20 Mio. € beläuft. Hennigsmeier hat die Strafverfolgungsbehörden benachrichtigt: die Staatsanwaltschaft ermittelt zum AZ. 5620 Js 33400/05 und hat den Initiator und Geschäftsführer der „Fonds V“, Benjamin Lecheux nunmehr in Untersuchungshaft genommen. Ebenfalls ermittelt wird gegen die noch auf freiem Fuß befindliche Ehefrau, Christina Lecheux. Im Rahmen der Ermittlungen sind ca. 15. Mio. Euro an Anlegergeldern wieder aufgetaucht und von der Staatsanwaltschaft sichergestellt worden. Es ist zu vermuten, das die fehlenden Gelder zum Betrieb eines anlegertäuschenden Schneeballsystems benutzt wurden. Für Anleger der F&P AG Co. KG wird es nun geltend, die Schäden gering zu halten. Vermutlich sind mehr als 2.000 Anleger betroffen, die nun zunächst einmal auf eine Verteilung des sichergestellten Geldes warten müssen. Daneben müssen Ansprüche gegen andere Haftunspflichtige, insb. Prospektherausgeber und Initiatoren, somit gegen die Eheleute Lucheux geprüft werden. |
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