Advance-Bank Masterplan

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Advance-Bank Masterplan:Vermögensverwaltung oder Mogelpackung?

Ein erzürnter Anleger berichtete Pro Anleger e.V folgenden Sachverhalt:

Im Jahr 2000 schaltete die Advance-Bank Anzeigen, die eine professionelle Vermögensverwaltung ab 30.000,00 DM bewarben. Versprochen war, dass Börsenexperten ständig die Märkte beobachten und das Depot der Kunden sofort umschichten, wenn sich die Märkte drastisch verändern sollten. Der Anleger sollte nur mitteilen, welche Ziele bei der Vermögensentwicklung er erreichen wollte. Der Advance Masterplan werde ihn dort schon hinbringen. In den von der Bank gedruckten Informationsfaltblatt hieß es ebenfalls, die Experten der Advance-Bank würden die Top-Fonds für das Depot auswählen und rund um die Uhr für das Kapital der Anleger arbeiten. Das professionelle Vermögensmanagement handelt blitzschnell, wenn sich neue Chancen ergeben. Die Konditionen dafür sollten unschlagbar sein:

Das Masterplan-Depot war kostenlos, der Ausgabeaufschlag sollte nur beim ersten Kauf der Anteile fair sein, alle weiteren Umschichtungen vollkommen gebührenfrei.

Doch was nach aktivem Vermögensmanagement aussah und auch derartig beworben wurde, stellte sich nach Angabe des enttäuschten Anlegers als Mogelpackung heraus:

Der Anleger investierte 60.000,00 DM, welche von der Advance-Bank auf die Masterpläne III, IV und V (Wachstum/ Chance/ Trendscout) gebucht wurden. Nachdem die Advance-Bank ihre Bankgeschäfte an die Dresdner Bank übergeben hatte, blieben zunächst die monatlichen Depot- und Kontoauszüge aus. Auf eine entsprechende Anfrage erhielt unser Anleger dann eine E-mail im Februar 2004. Originalzitat:

Bezüglich Ihrer Frage zum Management der Advance-Masterpläne teile ich Ihnen folgendes mit: Auflegende Kapitalanlagegesellschafter Julius Bär Luxemburg. Die Advance-Masterpläne bleiben weiterhin rechtlich Fonds von Julius Bär Luxemburg. Das Fondsmanagement erfolgte durch die Advance-Bank.

Nur: Von Julius Bär in Luxemburg war in dem Folder und in der Werbung niemals die Rede. Auch war niemals die Rede davon, dass das professionelle und aktive Vermögensmanagement der Advance-Bank sich darin erschöpfte, das Geld an Julius Bär in Luxemburg weiterzuleiten und dort einen Fonds zu erwerben. Dies hätte der Anleger, wenn er es selber gewollt hätte, selbst tun können. Auf entsprechende Anschreiben des Anlegers hat die "Berater Bank"  bis heute die Verträge nicht rückabgewickelt.

Ähnlich betroffene sollten zügig rechtlichen Rat einholen, da Ansprüche aus fehlerhafter Wertpapierberatung gem. § 37 a WpHG in drei Jahren ab der fehlerhaften Beratung / dem Kauf der Wertpapiere verjähren.

 
 
 
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